Sondervereinbarung für Hunde:
Das Mitbringen eines Hundes ist nach vorheriger Bekanntgabe erlaubt.
Der Gast ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Tier / die Tiere unter ständiger Beaufsichtigung steht / stehen, keine Krankheiten davon ausgehen und keine Gefahr für andere Gäste und Gastgeber besteht.
Es wird eine Gebühr von 5€ pro Tag und Hund erhoben. Der Gast haftet für die durch das Tier / die Tiere verursachten Schäden.
Es ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorzulegen.